Reiserücktrittsversicherung – was ist versichert?
Eine Reiserücktrittsversicherung versichert den Reisen bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts. Dies bedeutet, dass wenn etwas während der Reise passiert und die Reise abgebrochen werden muss, wird von der Reiserücktrittsversicherung kein Schadensersatz geleistet. Deshalb bieten manche Anbieter zu der Reiserücktrittsversicherung eine Reiseabbruchversicherung.
Die Reiseabbruchversicherung ist bei sehr teuren und langen Reisen durchaus empfehlenswert aber nun zurück zur Reiserücktrittsversicherung.
Die Reiserücktrittsversicherung schützt den Reisenden vor finanziellen Folgen wenn die Reise vor Reiseantritt storniert werden muss, allerdings müssen die Gründe vertraglich versichert sein.
Es sollte deshalb jeder Vertrag mit den verschiedenen Anbietern sorgfältig durchgelesen werden. In der Regel wird Schadenersatz geleistet, wenn ein Mitreisender oder ein naher Angehöriger verstirbt. Auch bei einer unerwarteten schweren Erkrankung eines Mitreisenden wird in der Regel Schadenersatz geleistet.
Weitere Gründe für einen Reiserücktritt die in der Regel versichert sind:
- Schwere Unfallverletzungen
- Schwangerschaft, wenn deshalb der Antritt der Reise unzumutbar oder unmöglich ist.
- Wenn ein großer Schaden am Eigentum entstanden ist und die Anwesenheit eines Mitreisenden erforderlich ist.
- Ein neuer Arbeitgeber, wenn man vorher arbeitslos war
- Eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes
- Impfunverträglichkeit
Wichtig damit die Reiserücktrittsversicherung auch wirklich gilt
Es ist noch wichtig abzuklären ob die Reiserücktrittsversicherung für alle Reisen eines Jahres gilt oder nur für eine Reise. Die Reiserücktrittsversicherung muss 30 Tage vor dem Antritt der Reise abgeschlossen sein. Wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
