Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchversicherung
Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung dürfte den meisten bekannt sein. Diese Versicherung ist zwar nicht grade umsonst aber sie ist doch ab und an mal nützlich.
Grade wenn man Kinder mit auf Reisen nehmen will, ist es immer möglich dass diese erkranken und man auf die Reise im Interesse des Kindes verzichten muss.
Nun aber zur Reiseabbruchversicherung, die wie der Name schon sagt dann in Kraft treten würde wenn die Reise schon angetreten ist und diese aus wichtigen Gründen abgebrochen werden muss.
Versicherungsschutz besteht bei einer Reiseabbruchversicherung für die außerplanmäßige Beendigung der Reise, nicht genutzte Reiseleistungen, wenn sie länger irgendwo bleiben müssen oder die Reise unterbrechen müssen.
Allerdings sollte dies zum Zeitpunkt der Reisebuchung für die versicherten Personen unvorhersehbar gewesen sein und aufgrund dessen die planmäßige Beendigung der Reise für die versicherte Person unzumutbar gewesen ist.
Bei der Reiseabbruchversicherung sind folgende Ereignisse versichert:
- 1. Schwerer Unfall, schwere Erkrankung (unerwartet) und Tode.
- 2. Wenn Schäden an ihrem Eigentum aufgetreten sind durch Feuer, Sturm und Hagel usw. oder strafbare Handlungen einer dritten Person an ihrem Eigentum, sofern der Schaden erheblich ist oder wenn zur Schadensfeststellung die Anwesenheit der versicherten Person notwendig ist.
- 3. Lockerung von implantierten Gelenken und Bruch von Prothesen.
So eine Reiseabbruchversicherung ist meiner Meinung nach nur überlegenswert, wenn die Reise extrem teuer ist.
Der ADAC bietet zum Beispiel eine Reiseabbruchversicherung an, die pro Person bei einer Versicherungssumme von 10.000 Euro 145,– Euro kostet.
Wobei da von der versicherten Person eine Selbstbeteiligung beinhaltet ist von 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber pro Person 25 Euro.
