Krankheit und Reisen
Die Urlaubszeit steht bevor und die Menschen suchen nach Informationen zu Krankheit und Reisen.
Ich will hier mal das wichtigste was man wissen sollte zusammenfassen.
Der den meisten Menschen bekannte Auslandskrankenschein wurde am 1. Januar 2006 abgelöst durch die europäische EHIC (European Health Insurance Card).
Dieser gilt nur für die Staaten des EWR, das sind die EU Staaten, Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz.
Nach einer Reise ins Ausland erwischt sie eine Krankheit.
Werden Sie im Ausland krank, dann legen sie die EHIC beim Vertragsarzt oder Zahnarzt oder in einem Vertragskrankenhaus vor und sie werden ohne landesspezifischen Krankenschein behandelt.
Diesen landesspezifischen Krankenschein benötigt man zum Beispiel in der Türkei.
Allerdings sind bei Reisen und Krankheit im Ausland nur die Inanspruchnahme der medizinisch notwenigen Leistungen abgesichert.
Zu diesen medizinisch notwenigen Leistungen gehören Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können.
Nun kann es ihnen passieren, dass der Arzt im Urlaubsort nur Privatpatienten akzeptiert.
Dann müssen sie in den sauren Apfel beißen und in Vorleistung treten.
Meist sind in der Regel die Behandlung im Ausland bei solchen Privatärzten höher als in Deutschland. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihnen dann zuhause nur die Kosten, welche bei der gleichen Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Die Differenz bezahlen sie aus ihrer eigenen Tasche.
Auch ein notwendiger Rücktransport nach Deutschland, wenn sie nach einer Reise ins Ausland notwendig ist, bleibt an ihnen hängen.
Deshalb sollte über eine Reisekrankenversicherung nachgedacht werden, auch oder gerade dann wenn Kinder mit auf die Reise gehen.
